Werbung in ChatGPT: Datenschützer warnen vor Auswertung der Chats
OpenAI will laut deutschen Datenschutzbehörden bald auch in Europa personalisierte Werbung in ChatGPT zeigen, gestützt auf frühere und aktuelle Chats. Die Behörden raten, nicht einzuwilligen. Betroffen sind die kostenlose Version und ChatGPT Go.
1. Oktober 2026 · OpenAI
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Was ist neu?
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat am 1. Oktober 2026 vor personalisierter Werbung in KI-Chatbots gewarnt, die Berliner Datenschutzbeauftragte folgte am 2. Oktober. Auch Bremens Datenschutzbeauftragter äußerte sich laut Radio Bremen ähnlich.
- Nach Darstellung der Behörden will OpenAI in ChatGPT bald auch in Europa personalisierte Werbung ausspielen; in den USA gibt es sie laut der Niedersachsen-Behörde seit Februar 2026. Grundlage sollen frühere und aktuelle Chats sowie Geräte- und Nutzungsdaten sein. Diese Werbung soll nur mit Einwilligung laufen.
- Wer nicht einwilligt, soll laut Berliner Behörde sogenannte generische Werbung sehen, wie OpenAI sie seit August ausspielt; ob auch in Deutschland, sagt die Mitteilung nicht. Diese Werbung richtet sich nach dem Inhalt des aktuellen Chats, dem ungefähren Standort und der Sprache. OpenAI stützt das auf ein berechtigtes Interesse und legt nach eigenen Angaben dafür keine Profile an.
- Betroffen sind laut den Behörden die kostenlose Version und das Abo ChatGPT Go. Ohne Werbung sind nach Angaben aus Niedersachsen die Tarife Plus, Pro, Business, Enterprise und Edu.
- Die Behörden sehen ein hohes Risiko: Chats reichen oft bis in die Intimsphäre, aus ihnen ließen sich sehr genaue Profile bilden. Die Berliner Beauftragte Meike Kamp betont, es handle sich „nicht um eine anonyme Kommunikation“.
Was heißt das für Ihren Betrieb?
Die Warnungen richten sich vor allem an Privatleute, betreffen aber auch Betriebe. Wer Beschäftigte mit kostenlosen oder privaten Konten arbeiten lässt, hat wenig Kontrolle darüber, was mit Chats passiert, in denen Kunden, Preise oder interne Abläufe vorkommen. Schon die Werbung ohne Einwilligung wertet laut Behörde den Inhalt des laufenden Chats aus.
Außerdem raten die Behörden, keine vertraulichen Informationen in ChatGPT einzugeben. Für Betriebe ist das ohnehin eine Frage des Datenschutzes gegenüber Kunden. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsauskunft.
Was Sie jetzt tun können
- Klären, welche ChatGPT-Konten im Betrieb genutzt werden: kostenlos, privat oder über einen Firmentarif.
- Eine einfache Regel festlegen: keine Kunden- und Firmendaten in kostenlose oder private Konten.
- Wer ein betroffenes Konto nutzt: der personalisierten Werbung nicht zustimmen und in den Datenschutzeinstellungen Werbepersonalisierung und „Erinnerungen“ prüfen.
- Die Hinweise des Datenschutzbeauftragten Niedersachsen (Link oben) an die Beschäftigten weitergeben.
Quellen
- Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen, Pressemitteilung 19/2026: Datenschutzrisiken von personalisierter Werbung in KI-Chatbots
- Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen, ChatGPT mit personalisierter Werbung künftig auch in Europa
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Pressemitteilung vom 02.10.2026
- buten un binnen (Radio Bremen), Werbung in ChatGPT: Bremer Datenschützer warnt vor Chat-Auswertung