EU-KI-Gesetz: Transparenzpflichten gelten, Hochrisiko-Fristen verschoben
Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des KI-Gesetzes, etwa für Chatbots. Der KI-Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 und August 2028, die technische Kennzeichnung älterer KI-Systeme auf Dezember 2026.
17. Oktober 2026
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung entworfen und von einer Person geprüft.
Was ist neu?
- Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689).
- Chatbots und Telefon-KI: Menschen müssen erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, außer es ist offensichtlich (Abs. 1), und zwar spätestens bei der ersten Interaktion (Abs. 5). Laut den Leitlinien der EU-Kommission, die die Bundesnetzagentur bereitstellt, genügt ein Satz in den Nutzungsbedingungen nicht.
- KI-Inhalte: Anbieter generativer KI müssen Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen (Abs. 2). Wer mit KI Deepfakes erzeugt, also täuschend echte Bilder, Töne oder Videos, muss das offenlegen. Gleiches gilt für KI-Texte, die veröffentlicht werden, um über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, außer ein Mensch hat sie geprüft oder redaktionell kontrolliert und eine Person trägt die redaktionelle Verantwortung (Abs. 4).
- Der KI-Omnibus (VO (EU) 2026/1744) ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Er verschiebt die Hochrisiko-Pflichten: für Systeme in Bereichen wie Biometrie, Bildung oder Beschäftigung auf den 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten auf den 2. August 2028. Vorgesehen waren ursprünglich der 2. August 2026 und der 2. August 2027.
- Bei den Fristen von Art. 50 gibt es nur eine Ausnahme: Anbieter generativer KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Kennzeichnung Zeit bis zum 2. Dezember 2026 (Art. 111 Abs. 4). Hinweis- und Deepfake-Pflichten gelten ohne Aufschub.
- KI-Kompetenz (Art. 4): Der Artikel gilt seit dem 2. Februar 2025. In der Neufassung durch den Omnibus, gültig seit 27. Juli 2026, müssen auch Betriebe, die KI einsetzen, Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Leute zu fördern. Ein bestimmtes Niveau müssen Betriebe ausdrücklich nicht garantieren, ein Zertifikat schreibt der Artikel nicht vor.
Was heißt das für Ihren Betrieb?
Einordnung, keine Rechtsauskunft: Die Verschiebung betrifft fast nur Hochrisiko-Systeme. Wer Chatbot, Telefon-KI oder Schreibhilfe nutzt, ist davon meist nicht berührt; für ihn gelten die Transparenzpflichten bereits.
Die Pflichten treffen je nach Rolle Anbieter oder Betreiber. Den Hinweis im Chatbot muss der Anbieter einbauen. Prüfen Sie bei einem eingekauften Chatbot trotzdem selbst, ob der Hinweis vor dem ersten Satz erscheint: Ihre Kunden sehen Ihren Betrieb, nicht den Hersteller. Verstöße gegen Art. 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden; für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag.
Was Sie jetzt tun können
- Listen Sie auf, wo KI im Betrieb mit Kunden spricht (Website-Chat, Telefon-Assistent, automatische Mails) und wo sie Inhalte für die Öffentlichkeit erzeugt.
- Ergänzen Sie bei jedem KI-Kundenkontakt einen deutlichen Hinweis am Anfang des Gesprächs, nicht nur in den AGB.
- Fragen Sie die Anbieter Ihrer KI-Werkzeuge, wie sie die Kennzeichnung umsetzen; im Zweifel hilft rechtlicher Rat.
- Bieten Sie Mitarbeitern, die KI nutzen, eine kurze Einweisung an und halten Sie fest, wann sie stattfand. So können Sie Ihre Maßnahme nach Art. 4 belegen.
Quellen
- EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026
- EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI)
- Europäische Kommission, Regulatory framework on AI
- Bundesnetzagentur, Leitlinie zu Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen
- IHK Lippe zu Detmold, Digital-Omnibus-Verordnung zur künstlichen Intelligenz tritt in Kraft