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Samstag, 31. Oktober 2026

Recht & Daten

OLG Frankfurt: Liedtext bleibt geschützt, auch wenn später KI im Spiel war

Eine Frau hat ihren Liedtext gegen eine fremde Veröffentlichung verteidigt. Der Einwand, der Text stamme von einer KI, half der Gegenseite nicht. Für Betriebe heißt das: Wer mit KI arbeitet, sollte eigene Entwürfe belegen können.

20. Oktober 2026

Illustration: eigene Grafik, keine Fotografie.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung entworfen und von einer Person geprüft.

Was ist neu?

  • Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat am 20. Oktober 2026 ein Urteil vom 1. Oktober 2026 bekannt gemacht (Az. 11 U 2/26). Es ging um ein Eilverfahren; die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Die Vorinstanz war das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 17.12.2025, Az. 2-06 O 401/25).
  • Der Fall: Eine Frau gibt an, einen Liedtext selbst geschrieben zu haben. Ihr Lebensgefährte veröffentlichte das Lied über die Plattform DistroKid; für die Musik nutzte er das KI-System Suno. Drei Monate später brachte die Gegenseite zwei Versionen eines Liedes unter anderem auf Spotify heraus. Die Klägerin verlangte Unterlassung. Die Gegenseite argumentierte, der Text stamme gar nicht von ihr, sondern von einer KI.
  • Das Urteil: Die Klägerin bekam im Wesentlichen recht. Sie hatte mit eidesstattlichen Versicherungen glaubhaft gemacht, die Rohfassung selbst geschrieben zu haben. Ein Privatgutachten der Gegenseite, das Merkmale eines KI-Textes erkennen wollte, überzeugte das Gericht nicht; der Text habe einen deutlichen Erzählstrang.
  • Ob die Rohfassung später mit KI überarbeitet wurde, ließ das Gericht offen. Entscheidend war: Die wesentlichen kreativen Elemente der Rohfassung waren in der veröffentlichten Fassung noch enthalten.
  • Die Pressestelle erinnert an die Grundregel: Urheber kann nur ein Mensch sein. Ein Text, der ausschließlich von einer KI erzeugt wurde, ist nicht geschützt. Ob und wann aufwendiges Prompten zu einem menschlichen Werk führt, dazu gibt es laut Pressestelle bisher wenig Rechtsprechung.

Was heißt das für Ihren Betrieb?

Viele Betriebe lassen Werbetexte, Slogans oder Webseiten mit KI überarbeiten. Das Urteil zeigt zweierlei. Erstens: Ein eigener, kreativer Entwurf kann geschützt bleiben, auch wenn danach ein KI-Werkzeug darübergeht, solange das Wesentliche erhalten bleibt. Zweitens: Der Einwand, eine KI habe den Text geschrieben, reichte hier nicht; das Gericht vermisste eine nachvollziehbare Begründung der angeblichen KI-Merkmale.

Umgekehrt gilt: Was komplett von der KI stammt, können Sie kaum gegen Nachahmer verteidigen. Es handelt sich um ein Eilverfahren und einen Einzelfall, keine Grundsatzentscheidung. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsauskunft.

Was Sie jetzt tun können

  • Eigene Entwürfe für wichtige Texte mit Datum aufbewahren, bevor sie mit KI überarbeitet werden.
  • Festhalten, welche Teile von Menschen stammen und was die KI geändert hat.
  • Bei Texten, die Sie schützen wollen (Slogan, Markenauftritt), den kreativen Kern selbst schreiben.
  • Bei einem konkreten Streit eine Anwältin oder einen Anwalt für Urheberrecht fragen.

Quellen

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